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Haftung Hundeauslauf

Dabei
11 Mrz 2013
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#1
Huhu,
brauche mal eure Meinung/Erfahrung.

Da ich berufstätig bin, ist Luke zweimal die Woche für vier Stunden alleine. Je nach Wetterlage ist er dann bei mir im Haus oder in seinem Auslauf (große Hütte mit Vordach, gepflasterter Außenbereich mit Wiese) bei meinen Schwiegereltern. Der Auslauf liegt am Rande des Grundstückes meiner Schwiegereltern und ist mit einem ca. 2m hohen Maschendrahtzaun und abschließbarer Tür gesichert. Soweit so gut...

Jetzt habe ich die Woche beobachtet wie ein Kind aus der Nachbarschaft (ca. 3 Jahre) alleine schreiend/brüllend am Zaun hing und an diesem wackelte und dagegen trat. Luke stand dabei vor seiner Hütte und bellte laut, er konnte die Situation gar nicht einschätzen. Ich habe in dem Moment ganz schön Angst bekommen, da mir erst klar wurde was so alles passieren kann, wenn man nicht da ist und keinen direkten Einfluss auf das Geschehen hat.

Wie ist das denn wenn wirklich was passiert. Luke hat noch nie gebissen oder so, aber bei solchen Aktionen bekomm ich schon Schiss. Reicht ein Schild am Zwinger mit Eltern haften für Ihre Kinder? Muss der Zwinger so gesichert sein, dass auch ein Kleinkind keine Finger rein stecken kann?
Die Eltern waren übrigens Beratungsresistenz, da passiert schon nix :-(

Danke & LG
 

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Dabei
27 Jul 2012
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30
#2
Ich weiß nicht genau wie das läuft aber kannst du vielleicht einen zweiten Zaun drum herum machen? Dann hast du dazwischen Toten Raum aber keiner kann an den Hund ran? Och
hätte auch Angst das jemand was reinwirft oder so? :/
 
Dabei
8 Okt 2012
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#3
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du unbedingt die Sicherheit gewährleisten musst, also auch den Zaun sichern musst.
Betreten auf eigene Gefahr gibt es in Deutschland eh nicht, dein Hund dürfte auch keinen Einbrecher beißen.
Abgesehen von der Sicherung fände ich einen Sichtschutz eine gute Idee. Wenn das Kind keinen Hund mehr sieht, lässt es das vielleicht. Der Stress dabei ist für den Hund ja auch echt nicht unerheblich.
 
Dabei
5 Mrz 2015
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#4
Zur Sicherheit würde ich auch lieber einen Sichtschutz anbringen ,
auch so wie schon geschrieben wurde
wo kein kleiner Finger durch passt.
 
Dabei
7 Sep 2012
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3.326
#5
Da kannst leider drehen wie Du willst, Du bist als Tierhalter leider immer in der Haftung. Eine Teilschuld wird anerkannt, wenn zuvor der Gebissene gewarnt wurde.
Wie die anderen schon geraten haben, würde ich unbedingt einen stabilen (!) Sichtschutz, am besten aus Holz o.ä. anbringen. Schon allein aus Sicherheit für den Hund.
Meinen Hunden steht tagsüber auch der Garten zur Verfügung. Wir haben hier einen Zaun vor dem hohen Aussenzaun, so das niemand direkt an die Hunde heran kann.
 
Dabei
11 Mrz 2013
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#6
vielen Dank für die Antworten Ihr Lieben.
Ja ich werde heute Abend so stabile Holzsichtschutzelemente kaufen, wie man sie für den Garten oder die Terasse hat. Dann kann niemand mehr die Finger durchstecken und beide Seiten sind sicher. Und es kann auch niemand was rein werfen. Man weiß heutzutage ja nie.
 
Dabei
31 Okt 2012
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2.198
#7
Mich hat das Thema auch mal interessiert und deswegen hab ich da ein bisserl was an Wissen ;)

Also erstmal gilt in Deutschland bei Hunden die "Gefährdungshaftung" - heißt der Hund gilt ist per se als potientielle Gefahr und somit haftet der Hundhalter erstmal sowieso...

Was die Thematik am Grundstück darstellt: Erstmal muss klar sein, dass ja Recht nicht gleich Recht ist. Es spielen ja immer viele Faktoren rein, die dann zu einem Urteil führen. So führt ein Warnschild tatsächlich in vielen Fällen zu einer Milderung auf Teilschuld (allerdings spielt eine Rolle was am Schild steht - siehe *)

Dazu kommt noch wie gut der Zaun abgrenzte, wie gut der Hund geschützt ist etc. Also wenn ein Kind die Finger durch den Zaun stecken kann, ist das noch mal ein ganz anderes Thema, als wenn ein Kind den engmaschigen Zaun hochklettert und dort vom Hund gebissen wird. Im letzten Fall hat der Hundehalter ja sein Grundstück entsprechend gesichert. Teilschuld wirds allerdings trotzdem sein...

(*) Um wirklich keinerlei Schuld zu haben, müsste man das Grundstück schon mit einem "Betretungsverbot" belegen und ausdrücklich darauf hinweisen dass sich ein BISSIGER Hund am Grundstück befindet. Das ist zwar absurd, doch dann - und wenn das Grundstück ausreichend gesichert ist - ist man von jeder Schuld befreit. Und selbst da kommt es auf den Richter an, ob es nicht doch eine Teilschuld ist.

Gibt diesen oft zitierten Richterspruch, der das noch mal in schönen Juristendeutsch zusammenfasst ;)

"Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung für einen verkehrssicheren Zustand
ihres Grundstücks zu sorgen. Im zumutbaren Rahmen sollen Gefahren von Dritten
abgewendet werden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstücke von
denen aufgrund besonderer Umstände, erhebliche Gefahren ausgehen. Hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes, auf einem in
einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück. Wird ein Besucher in solch einem
Fall gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter,
sondern auch, weil er seine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen verletzt hat. Ein am
Tor angebrachtes Schild “Warnung vor dem Hund” stellt keine ausreichende
Sicherung dar, weil es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht auf die
Bissigkeit des Hundes hinweist. Wer aber solch eine Warnung aus dem Wind
schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung, ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden bezahlt.” (Landgericht Memmingen, Az: 1 S 2081/93)
 

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