Anzeige:

Auslauf Zuhause während Arbeit

Dabei
4 Feb 2023
Beiträge
3
#1
Hallo,

ich bin neu hier und habe auch das erste Mal einen "eigenen" Hund. Vorher hatten wir immer Hunde, aber ich war nie selbst für die Erziehung etc. zuständig. Meine kleine Frieda ist heute 10 Wochen alt und seit zwei Wochen bei mir. An sich klappt es mittlerweile ganz gut mit uns beiden. Die normalen Welpenschwierigkeiten sind schon da (Beißen, Springen, einfach Welpe sein ;)). Im Moment bin ich im Home-Office, aber irgendwann muss ich wieder ins Büro, sei es auch nur halbtags zweimal die Woche. Alleine lassen klappt schon gut, ca. eine Stunde. Länger will ich auch noch gar nicht. Tagsüber ist leider niemand da zum aufpassen. Mein Freund hat allerdings eine Landwirtschaft mit seinen Eltern. Dort hätten wir im Hof gerne eine lange Leine und natürlich eine Hundehütte als Rückzugsort. Klappt das ? Da wuselt immer jemand rum, den sie kennt und sie wäre auch draußen und nicht irgendwo in der Wohnung eingesperrt. Hat hier jemand Erfahrung in so einer Thematik oder Tipps?

Liebe Grüße
Lisa und Frieda
 

Anzeige:
Dabei
6 Feb 2023
Beiträge
605
#2
Hi Lisi179,

erst Mal herzlichen Glückwunsch zum ersten eigenen Hund. Sieht wirklich hübsch aus, die Kleine.

Früher war so eine Haltung auf Höfen durchaus üblich (wenn auch unschön), heute kommst Du damit in Teufels Küche!

Ich bin mal so frei und zitiere aus der Tierschutzhundeverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html) Stand 25.11 2021:

§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1.
eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2.
außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger und wärmegedämmter Liegeplatz, der weich oder elastisch verformbar ist und der so beschaffen ist, dass der Hund in Seitenlage ausgestreckt liegen kann,
zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1.
sich darin verhaltensgerecht bewegen und ausgestreckt hinlegen kann sowie
2.
den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
Der Rest dieses Paragraphen gilt nur für Herdenschutzhunde bei der Arbeit, trifft daher nicht auf Dich zu - aber jetzt kommt der "Pferdefuss"

§ 7 Anbindehaltung

  • Hunde dürfen nicht angebunden gehalten werden.
  • Auch hier trifft der Rest nicht auf Eure Situation zu….
Diese Methode ist also rein rechtlich gar nicht erlaubt. Ganz davon abgesehen, dass eine solche, auch vorübergehende Haltung, gerade für einen heranwachsenden Hund nicht empfehlenswert wäre, da keine ständige Kontrolle über das was der Hund tut, erfährt und lernt, sowie möglicherweise ungünstig verknüpft, gegeben ist. Schließlich wird sich in einem landwirtschaftlichen Betrieb niemand die ganze Zeit neben Deinen Hund setzen können, sonst wäre ja auch die Anbindehaltung gar nicht erforderlich.

Ich befürchte, Du wirst Dir eine andere Möglichkeit suchen müssen, wie Du Frieda unterbringst, wenn Du wieder außer Haus arbeiten musst. Vielleicht findest Du eine gute HuTa oder einen Hundesitter, wo Frieda nicht nur verwahrt, sondern auch betreut und gegebenenfalls noch weiter sozialisiert und erzogen wird.

Liebe Grüße
Vom Oops
 
Dabei
4 Feb 2023
Beiträge
3
#3
Hi Lisi179,

erst Mal herzlichen Glückwunsch zum ersten eigenen Hund. Sieht wirklich hübsch aus, die Kleine.

Früher war so eine Haltung auf Höfen durchaus üblich (wenn auch unschön), heute kommst Du damit in Teufels Küche!

Ich bin mal so frei und zitiere aus der Tierschutzhundeverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html) Stand 25.11 2021:

§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1.
eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2.
außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger und wärmegedämmter Liegeplatz, der weich oder elastisch verformbar ist und der so beschaffen ist, dass der Hund in Seitenlage ausgestreckt liegen kann,
zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1.
sich darin verhaltensgerecht bewegen und ausgestreckt hinlegen kann sowie
2.
den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
Der Rest dieses Paragraphen gilt nur für Herdenschutzhunde bei der Arbeit, trifft daher nicht auf Dich zu - aber jetzt kommt der "Pferdefuss"

§ 7 Anbindehaltung
  • Hunde dürfen nicht angebunden gehalten werden.
  • Auch hier trifft der Rest nicht auf Eure Situation zu….
Diese Methode ist also rein rechtlich gar nicht erlaubt. Ganz davon abgesehen, dass eine solche, auch vorübergehende Haltung, gerade für einen heranwachsenden Hund nicht empfehlenswert wäre, da keine ständige Kontrolle über das was der Hund tut, erfährt und lernt, sowie möglicherweise ungünstig verknüpft, gegeben ist. Schließlich wird sich in einem landwirtschaftlichen Betrieb niemand die ganze Zeit neben Deinen Hund setzen können, sonst wäre ja auch die Anbindehaltung gar nicht erforderlich.

Ich befürchte, Du wirst Dir eine andere Möglichkeit suchen müssen, wie Du Frieda unterbringst, wenn Du wieder außer Haus arbeiten musst. Vielleicht findest Du eine gute HuTa oder einen Hundesitter, wo Frieda nicht nur verwahrt, sondern auch betreut und gegebenenfalls noch weiter sozialisiert und erzogen wird.

Liebe Grüße
Vom Oops
Hallo Oops,

danke für deine Antwort. Schade, dass das gleich negativ und schlicht falsch aufgefasst wurde. Dass Hunde nicht angebunden gehalten werden dürfen, ist mir auch bewusst. Mir geht es nur darum, eine kurze Zeitspanne zu überbrücken, in der niemand verfügbar ist um ständig ein Auge auf den Hund haben kann. Ich denke, dass da viele Hunde, die dann die Zeit eingesperrt in der Wohnung verbringen, es nicht so schön haben...
Sie kann natürlich frei mitlaufen, aber wenn eben mal der Tierarzt da ist, sollte sie eben auch einen Platz haben und nicht im Stall rumrennen.
Ob es jetzt eine Leine sein muss, oder einfach eine Art eingezäunter Auslauf ist egal. Ich hätte gerne Erfahrungstipps von jemanden, der eine ähnliche Situation hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei
6 Feb 2023
Beiträge
605
#4
Mein Freund hat allerdings eine Landwirtschaft mit seinen Eltern. Dort hätten wir im Hof gerne eine lange Leine und natürlich eine Hundehütte als Rückzugsort. Klappt das ?
Nix für Ungut Lisi179,
aber aus Deinen Angaben konnte ich nichts anderes herauslesen. Die Amtstierärzte sind mittlerweile ziemlich sensibilisiert und kritisch, was das Thema angeht und besser man warnt, bevor der Ordnungswidrigkeiten-Bescheid unverhofft ins Haus flattert. Wenn der Hund nur kurz für einen Tierarztbesuch gesichert werden muss, warum dann nicht so lange ins Haus verbringen auf dem Hof? In der kurzen Zeit kann sie ja mal einen Kausnack haben, der sie beschäftigt (oder aber einfach schlafen...) und sie gewöhnt sich keinen Mist an, wie zum Beispiel sinnloses Gebell, das Du in Deiner Wohnumgebung eher nicht brauchen kannst. Welpe oder Junghund alleine bzw. unbeaufsichtigt gelassen und draußen ist meist keine allzu sinnvolle Kombination. Du hast dann keine Kontrolle, welche Umwelteinflüsse da sind und wie die Kleine darauf reagiert....

Und wenn Frieda später gut erzogen und erwachsen ist, kann sie mit Platz und Bleib abgelegt werden, wo sie nicht stört...

Liebe Grüße
Vom Oops
 
Dabei
7 Sep 2012
Beiträge
3.334
#5
Ich denke, dass da viele Hunde, die dann die Zeit eingesperrt in der Wohnung verbringen, es nicht so schön haben...
Hmm, warum sollten sie es in ihrer vertrauten Umgebung in der sie sicher u. geborgen fühlen "nicht schön" haben?
Also meine sind seit 26 Jahren stundenweise allein Zuhause. Und seitdem die Technik es möglicht macht kann ich jederzeit via Kamera schauen was sie machen u. bekomme z.B. auch einen Bellalarm auf das Handy.
Und was soll ich sagen? Die chillen entspannt, bis ich wieder daheim bin. Und da Hunde täglich ein langes Ruhebedürfnis haben, kommt das ihrem naturell das entgegen.
Ich nutze da die Welpenprägung meiner Züchterin aus u. lasse meine Welpen von Anfang an immer mal (kurz) alleine. Denn auch bei meiner Züchterin konnte niemand 24/7 die Welpen betüddeln u. sie waren gewohnt täglich auch mal eine gewissen Zeit in ihrem gesicherten Auslauf zu verbringen. Damit sie auch gleich eine Box kennenlernten, haben sie diese dort als Rückzugsort u. von Zeit zu Zeit wurde dann auch mal die Tür geschlossen, damit sie das ebenso kennen, wie z.B. Autofahren.

Deine Variante käme für mich nicht in Frage.
 
Dabei
8 Jul 2017
Beiträge
536
#6
Frische Luft klingt für uns gut. Nur was lernt so ein Winzling da draußen? Kommt die Nachbars Katze/ Vogel usw. will man das? Kommt ein Fremder der dem Hund nicht geheuer ist… usw. Ein Fahrzeug welches den Junghund aufschreckt. Blödes Zeug lernen braucht nicht viele Wiederholungen. Du hast es dann nicht mal gesehen , hast keine Chance Dinge von dem Kleinen fern zu halten. Oder zu sagen, dass nicht erwünscht
Ist ruhiges schlafen draußen nicht schwerer wie drinnen?

Gute Zeit mit dem Zwerg
 

Fritz

Gesperrt/Gelöscht
Dabei
29 Mrz 2018
Beiträge
314
#7
Ich denke schon , dass es gerade auf einem landwirtschaftlichen Hof ideale Bedingungen für eine Hundehaltung gibt ,
wo natürlich auch ein warmer und trockener Platz zur Unterbringung für einen Hund vorhanden ist .
Gerade der Aussie , ist der ideale Hund für den Bauernhanf und kann dort auch seinen Aufgaben gerecht werden ,
auch wenn er keine Tiere hüten muss.

Allerdings sollte ein kleiner Welpe dort nicht frei , ohne jede Aufsicht herumlaufen , besonders wenn es für ihn dort gefährlich werden kann .
Wenn Dein Freund , oder seine Eltern ständig auf ihn achten und der kleine Hund eine Bindung zu diesen Menschen hat ,
wird der Kleine sich auch von alleine diesen Leuten anschließen und in deren Nähe bleiben.
Aber falls zeitweise keine Aufsicht möglich ist , wird sich auch eine Möglichkeit finden , wo der Hund sicher untergebracht werden kann .

Hunde sind soziale Wesen und nicht zum alleine bleiben geeignet .
Ich habe meinen Hund auch von Anfang an, immer überall hin mitgenommen und wenn es nötig ist ,
musste dieser im Fahrzeug warten , oder er wurde auch für kurze Zeit angebunden .
Ich finde dieses besser , als wenn ein Hund stundenlang irgendwo alleine eingesperrt werden muss
und lange auf die Rückkehr des Halters warten soll . Nur wenn der Hund seine Umgebung kennenlernen kann, ist eine Sozialisierung möglich .
Wenn ich den Rasen mähe , oder andere für den Hund gefährliche Dinge mache , wird mein Hund in meiner Nähe, mit der Leine festgemacht .
Dieses ist bestimmt weit besser , als wenn er alleine im Haus warten soll .
 

Anzeige:
Zuletzt bearbeitet:
Empfehlungen:

Ähnliche Themen


Oben