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Erkennbare Zeichen sind eine bläulich- grünliche Trübung des Wassers an der Badestelle, die z.T. sogar mit einer zeitweiligen Schlierenbildung einhergehen kann. Das bedeutet, dass die Sichttiefe oder auch Transparenz genannt, eingeschränkt ist. Damit die Badenden mit dieser Feststellung vor Ort umgehen können, wird grundsätzlich empfohlen, nicht mehr zu baden, wenn man in das Badegewässer hineingeht und etwa ab Kniehöhe seine Füße wegen der bläulich-grünlichen Trübung nicht mehr erkennen kann. In diesen Fällen sollen auch Kleinkinder nicht mehr am Spülsaum plantschen oder am Rand des Wassers spielen.[/FONT]
Wie es ersichtlich ist, ist das massenhafte Auftreten von Blaualgen in einer Badebucht sehr abhängig von Windstärke und -richtung. Deshalb sind derartige Situationen nicht vorhersagbar. Insbesondere sind sie auch bei den 14tägigen Untersuchungsintervallen nicht erkennbar, und somit kann eine Badestelle bereits kurze Zeit nach der Überprüfung des Gesundheitsamtes veralgt sein. Umgekehrt kann eine Badestelle, bei der zufällig bei der Überprüfung eine Blaualgenmassenentwicklung festgestellt wurde, kurze Zeit später wieder normale Sichttiefenwerte aufweisen.
Quelle:
http://badewasserqualitaet.schleswig-holstein.de/blaualge.htm