- Dabei
- 25 Dez 2007
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Halli Hallo liebe Foris!
Ich hab mal eine rechtliche Frage. Es hat zwar nichts mit Hunden zu tun, aber vielleicht weiß ja jemand Rat.
Wir haben letztes Jahr unseren Paint Hengst verkauft und haben uns das Vorkaufsrecht gesichert.
§9 Vorkaufsrecht
Der Verkäufer behälst sich in jedem Falle eines Weiterverkaufes, einer Schenkung oder einer Überlassung zur dauerhaften Nutzung das Vorkaufsrecht für o. g. Pferd ein. Dies gilt auch, wenn das o. g. Pferd für den Käufer untragbar wird. Der Eigentümer (hier Käufer) hat in jedem Fall den Verkäufer über einen Weiterverkauf vorab zu informieren, und ihm das Pferd für den hier angegebenen Kaufpreis anzubieten.
Leider haben wir keine Vertragsstrafe vereinbahrt. Weiß einer von euch, was ich machen kann? Das Pferd steht jetzt im Internet zum Verkauf, und die jetzige Besitzerin hat ihn uns nicht angeboten!
Ich bedanke mich für eure Tipps!
LG Isa
Ich hab mal eine rechtliche Frage. Es hat zwar nichts mit Hunden zu tun, aber vielleicht weiß ja jemand Rat.
Wir haben letztes Jahr unseren Paint Hengst verkauft und haben uns das Vorkaufsrecht gesichert.
§9 Vorkaufsrecht
Der Verkäufer behälst sich in jedem Falle eines Weiterverkaufes, einer Schenkung oder einer Überlassung zur dauerhaften Nutzung das Vorkaufsrecht für o. g. Pferd ein. Dies gilt auch, wenn das o. g. Pferd für den Käufer untragbar wird. Der Eigentümer (hier Käufer) hat in jedem Fall den Verkäufer über einen Weiterverkauf vorab zu informieren, und ihm das Pferd für den hier angegebenen Kaufpreis anzubieten.
Leider haben wir keine Vertragsstrafe vereinbahrt. Weiß einer von euch, was ich machen kann? Das Pferd steht jetzt im Internet zum Verkauf, und die jetzige Besitzerin hat ihn uns nicht angeboten!
Ich bedanke mich für eure Tipps!
LG Isa
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