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zuchtrüde aufziehen?

Dabei
20 Okt 2012
Beiträge
328
#1
huhu,
ich mal wieder mit meinen blöden fragen.
vor ein paar jahren wurde mir ein ragdoll-kater sowie ein schäferhund rüde zur aufzucht angeboten, wir lehnten damals ab, weil ich mitten in der ausbildung war und meine eltern vollzeit arbeiteten (Paddy fährt immer mit meinem vater mit).
ich habe mich dann auch nicht weiter mit dem thema befasst, würde aber nun doch so einiges wissen:
- muss man spezielle auflagen erfüllen?
- was für untersuchungen und impfungen muss man jährlich machen?
- bleibt der rüde ein leben lang bei einem oder kriegt ihn der züchter irgendwann zurück (ausser zum decken)?
- wie kommt man an so einen hund, wenn man niemanden in der branche kennt?

ja, ich glaub das war schon alles. wäre nett wenn jemand antworten weiss.

liebe grüsse
Paddy
 

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Dabei
4 Jan 2012
Beiträge
367
#2
Auflagen:
Kommt drauf an, was der Züchter Dir in den Vertrag mit reinpackt. IdR sparst Du den Kaufpreis; dafür solltest Du in der Nähe vom Züchter wohnen, dass der Hund zB auch von ihm für Shows trainiert werden kann; er nimmt ihn ggf. mit auf Ausstellungen. Und der Hund bleibt bei Dir wohnen, außer es wird vertraglich was anderes vereinbart. Z.B. was passiert mit dem Hund bei menschlichen Zerwürfnissen zwischen Züchter und Halter.

Die Kosten der Auswertungen: Kommt drauf an.

Futter, Tierarzt: sind bei Dir

Wenns dann so weit ist kriegste gesagt, wann der Hund abgeholt wird (oder eine Hündin zu Dir kommt). Wenn es zu einer Zeit ist, wo Du Uraub planst, musst Du auch mit dem Züchter vorher reden; ggf müsste dann Sperma eingefroren werden.

Wenn das Thema wirklich "Deins" ist, dann clicker Dich doch mal durch die Züchterseiten, schau wer bei Dir in der Nähe lebt und nehm schonmal Kontakt auf. Ansonsten fahr auf Shows (z.B. für ASCA-Hunde ist im März wieder ne Show in Knetzgau) und sprech die Leute an.
 
Dabei
24 Jan 2008
Beiträge
1.367
#3
Es kommt in erster Linie drauf an was im Vertrag steht , das ist individuell aber sollte auch nicht "sittenwidrig" sein sonst hat man vor Gericht schlechte Karten -zumindest alsZüchter.Denn die Gerichte entscheiden mittlerweile doch schon oft zum Wohl des Tieres und das ist meist zu gunsten des Käufers ,da wird auch die Beziehung zum -in dem Fall-Besitzer-überprüft.
Ich habe aus dem letzten Wurf auch einen Rüden bei guten Freunden untergebracht ,dafür habe ich einen Überlassungsvertrag erstellen lassen.
Ich bleibe Eigentümer ,aber der Besitzer hat zumindest in meinem Fall ,viel Rechte.Da mir das Wohl des Hundes an erster Stelle steht ,würde Chase ,wenn er nicht zur Zuchtgeeignet wäre ,in das Eigentum seiner Halter übergehen und ich dürfte ihn nicht veräußern.Er wird mir für 5 Ausstellungen im Jahr zur Verfügung gestellt aber wir haben auch festgelegt das sportliche Veranstaltungen in dem Fall vorrang haben .Für den Unterhalt kommen seine Halter auf.Alle Zuchtrelevanten Angelegenheiten werden von mir finanziert,u s w
Du siehst also ,es gibt verschiedene Möglichkeiten .Ich hatte in seinem Fall sein Wohl im Auge undwenn er denn zur Zuchtgeeignet ist ,wird man ja auch erst sehen ob er überhaupt gefragt ist .Im normalfall kommen ja auch die Hündinnen zum Rüden sodas auch keine großen Einschränkungen für die Halter dadurch entstehen.
Guck halt die Verträge genau an ,ich biete meinen Leuten auch immer an ,sie vor der Unterschrift mit nach Hause zu nehmen und genau durchzulesen.
 

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