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Carsten Krahl, 24594 Wapelfeld

Dabei
30 Dez 2007
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#1
Hallo,
na da fange ich mal gleich an, da mich dieser Beitrag in einem anderem Forum etwas "geschockt" hat....bzw. der Vermehrer :evil:
Den Beitrag hab ich aus einem anderen Forum übernommen, den Peter Hellmeister dort eingestellt hat.
Und da er an der sogenannten"Quelle" sitzt, glaube ich das was ich gelesen hab.


Herr Krahl zuechtet mit einer Huendin (Kyra of Two Coasts), die beim ASCA als "not for breeding" eingetragen ist. Demzufolge gibt es fuer die Nachkommen aus dieser Huendin keinerlei Papiere.

Bitte halten Sie GROSSEN Abstand von diesem Vermehrer!!!!!


Er nennt seinen Kennel CK´s Australian Shepherds
Ich finde so eine kompetente Warnung wichtig für alle Welpeninterssenten.
 

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Dabei
22 Feb 2009
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#2
Hallo,
Das stimmt die Hündin hat ein not for breeding im Papier und er hat trotz allen die Hündin belegen lassen :evil: !!! Die Welpenkäufer bekommen nun leider keine Papiere. Leider sind die Welpenkäufer mal wieder die dummen.
Lg,
Gabi
 
Dabei
23 Okt 2011
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#3
Hallo! Wir haben von Carsten Krahl einen Aussie-Rüden, geboren im März 2009. Hat evtl. noch Jemand einen Hund aus diesem Wurf? Oder evtl. auch aus einem späteren Jahrgang? Würde mich freuen...
 
Dabei
16 Jul 2011
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#4
Tja, anscheinend will er sich der Verantwortung entziehen... Die HP ist "under construction".

Das tut mir auch für alle Welpen-Besitzer leid..
Warum ist sie denn "not for breed" ? MDR? HD? ED?
 
Dabei
22 Sep 2011
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#5
@Mailo: Viele Züchter verkaufen ihre Welpen als "not for breed", weil sie nicht wollen, dass mit ihnen "einfach rumher gezüchtet wird". Man kann aber nach Absprache mit den jeweiligen Züchtern (und somit auch einer gewisse Kontrolle durch den Züchter, ob der Hund dann auch geeignet sein könnte) das "not for breed" auch umändern lassen. "Not for breed" heißt also nicht grundsätzlich, dass niemals mit diesem Hund gezüchtet werden kann. ;)
 
Dabei
22 Sep 2011
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#7
@Mailo: Was ist nicht gut? Das "not for breed" im Allgemeinen? Also ich find das absolut richtig so. Wenn man einen Zuchthund will, dann sollte man das von Anfang an sagen - man baut dann ja die eigene Zucht auf der Zucht einer anderen Person auf / erweitert sie dadurch. Und wenn mit dem gekauften Welpen später Mist gebaut wird, dann wird ja automatisch in gewisser Hinsicht durch den Zuchtnamen dieses Hundes auch dessen Züchter mit reingezogen.
Ich kanns nachvollziehen und würde das wohl auch so machen. Ist ja auch im Nachhinein alles verhandelbar.
 
Dabei
8 Dez 2010
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#8
Und selbst wenn man einen Welpen kauft, mit dem man später züchten möchte, ist da keine Garantie, dass der Hund sich tatsächlich zu einem tollen Zuchthund entwickelt. Oder anders gesagt, nicht jeder der diesen Eintrag nicht in seinen Papieren hat, muß oder sollte zur Zucht genommen werden.

LG Astrid
 

*Loki*

Lokimotive
Dabei
16 Mai 2011
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#11
Finde es gar nicht so erstaunlich, dass dieser Mann trotzdem mit der Hündin züchtet - mutig, dass er es offiziell macht. Immerhin sagt es nichts über den Gesundheitszustand der Hündin aus, die Welpen bekommen nur keine ASCA-Papiere. Nicht, dass ich das jetzt GUT finde, aber:
Wir haben dieses NFB nicht in unseren Papieren stehen, und das bedeutet trotzdem nicht, dass wir wild in der Gegend rumzüchten werden, selbst WENN Loki sich supergut entwickelt. Ich hätte da lange Diskussionen mit unserer Züchterin geführt, ob sie das wirklich für nötig hält, denn immerhin kostet das Entfernen auch wieder unnötig Zeit und Geld - und wie man sieht hindert es niemanden daran, trotzdem die Hunde decken zu lassen. Die Papiere sind ja bei Aussies mittlerweile eh egal, selbst ohne Papiere verkaufen Vermehrer ihre Welpen gerne für über 500 Euro ... Eine traurige Entwicklung für unsere Rasse. :(

Schlimmer finde ich aber auch, dass offensichtlich kranke Hunde, z.B. mit MDR 1 -/-, zur Zucht genutzt werden dürfen und das diese nicht automatisch NFB eingestuft werden (sei es jetzt ASCA oder VDH), also deren Nachkommen keine Papiere erhalten.

Ist die Zucht mit der Hündin nicht eh ein Vertragsverstoß? Die Weiels könnten die Hündin doch sicherlich zurückfordern, wenn offensichtlich ein Vertragsgegenstand verletzt wird .... Aber da ist die deutsche Rechtssprechung wahrscheinlich wieder megalangsam!
 

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