Hallo zusammen ,
ich hätte da mal eine Frage zur 40 / 20 Regelung bei Aussies. Ich habe unseren Moritz nun bei der Behörde zwecks Hundesteuer angemeldet . Dort machte man mich darauf aufmerksam , das mein Hund , wenn er ausgewachsen ist , unter die 40 / 20 Regelung fallen würde und noch Massnahmen dazu erforderlich wären . Man erklärte mir , das ein solcher Hund , unter die besondere Meldepflicht falle . Das heißt , ich müsste nunmehr beim Tierarzt vorstellig werden und mir von diesem bestätigen lassen , das ich in der Lage bin einen solchen Hund zuhalten und zuführen . Also ehrlich gesagt habe ich das nicht so recht verstanden , wir haben uns doch schließlich keinen " Kampfhund " zugelegt , sondern einen Aussie .Kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen was damit gemeint ist ? was muss ich nun tun wenn unsere Moritz ausgewachsen ist und was soll das ganze ? wie steht Ihr dazu ?
Ich danke für Eure Hilfe und Eure Meinung dazu
Liebe Grüße
Moritz
ich hätte da mal eine Frage zur 40 / 20 Regelung bei Aussies. Ich habe unseren Moritz nun bei der Behörde zwecks Hundesteuer angemeldet . Dort machte man mich darauf aufmerksam , das mein Hund , wenn er ausgewachsen ist , unter die 40 / 20 Regelung fallen würde und noch Massnahmen dazu erforderlich wären . Man erklärte mir , das ein solcher Hund , unter die besondere Meldepflicht falle . Das heißt , ich müsste nunmehr beim Tierarzt vorstellig werden und mir von diesem bestätigen lassen , das ich in der Lage bin einen solchen Hund zuhalten und zuführen . Also ehrlich gesagt habe ich das nicht so recht verstanden , wir haben uns doch schließlich keinen " Kampfhund " zugelegt , sondern einen Aussie .Kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen was damit gemeint ist ? was muss ich nun tun wenn unsere Moritz ausgewachsen ist und was soll das ganze ? wie steht Ihr dazu ?
Ich danke für Eure Hilfe und Eure Meinung dazu
Liebe Grüße
Moritz
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