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Dexter wurde gebissen, andere Versicherung will nicht zahlen

Dabei
4 Sep 2012
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#1
Hallo,

meine Freundin und ich haben folgendes Problem.
Ende Januar ist meine Freundin mit unserem Dexter spazieren gegangen, ohne leine. Aus der Entfernung dachte meine freundin das da jemand bekanntes kommt und erlaubte Dexter hallo zu sagen. Allerdings stellte sich fest das es ein kleiner Terrier war den wir nicht kannten und er war auch noch ander leine.
Naja wie es nun mal so passiert, leider. Wurde Dexter in die Pfote gebissen, was geklammert werden musste und wir mussten ein paar mal zum tierarzt und letzendlich haben wir 286,34€ bezahlt.Mit der besitzerin von dem Terrier war es dann auch nicht so einfach, da wir unseren Hund ja nicht an der leine hatten.
Daher wollte sie erstmal nichts bezahlen und erst nach einem Gespräch wollte sie es dann an ihre Versicherung weiterleiten.
Nun haben wir Post von der Versicherung bekommen in welcher wir die Hälfte selber zahlen müssen.
Da wie folgt:Dabei ist zu beachten, dass auch ihr eigener Hund beteiligt war. In solchen Fällen ist nach der Rechtsprechung die von ihrem Hund ausgehende Tiergefahr zu berücksichtigen.
Allerdings hat Dexter weder gebissen noch sonst etwas gemacht, lediglich Zähne gezeigt.
Aber er ist so ein freundlicher Hund, bellt nicht beißt nicht, zeigt keinerlei Agressionen.

Die frage ist nun, hat die Versicherung recht?
Wir haben uns mit unserer eigenen Versicherung unterhalten und die meinten. Die andere Versicherung muss auf jedenfall alles bezahlen, dasselbe meinte auch unsere Hundetrainerin sowie unser Tierarzt. Aber wir sollen wir jetzt regieren? Ist das irgendwo im Gesetz geregelt?

Es wär echt super wenn ihr uns da helfen könntet.

Liebe Grüße

Normi
 

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Dabei
5 Okt 2011
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#2
Also meines Wissens hat die Versicherung des Terriers recht, da deiner ohne Leine war und zu dem anderen gerannt ist. Die Frau hätt den Unfall ja gar nicht verhindern können, da sie Ihrer Aufsichtspflicht zugenüge ausgeschöpft hat.
Deswegen lasse ich generell meine Hunde nicht zu anderen rennen, egal ob bekannt oder unbekannt. Denn auch ein bekannter Hund könnte sich wenn er an der Leine ist bedroht fühlen.
 
Dabei
31 Okt 2012
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#3
Also was ich so höre ist das die Norm und wird von Versicherungen immer so gehandhabt. Kenne hier einige Fälle und selbst rechtliches vorgehen hat nichts gebracht.

Meine persönliche Meinung ist es auch richtig, dass ihr eine Teilschuld habt - weil man trägt nun mal die Verantwortung wenn man seinen Hund an einen angeleinten Hund ranlässt. Du schreibst zwar es war ein Irrtum, trotzdem war es in erster Linie Dein / Euer Fehler und nicht der, der anderen Hundehalterin. Die war ohnehin sehr kulant, den immerhin hat sie sich ja richtig verhalten und ihren Hund an der Leine gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei
4 Mrz 2012
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#5
Nach meinem Rechtsverständnis hat die Versicherung recht, ist im Gegenteil noch kulant dafür, dass sie euch die Hälfte übernehmen. Ich weiß nicht, ob in eurem Ort sogar Leinenpflicht herrscht?

In jedem Fall bist erstmal DU verantwortlich für deinen Hund, und wenn der einem anderen Hund auf die Pelle rückt und der sich dann verteidigt dann ist es allein deine Schuld, dass du deinen Hund nicht unter kontrolle hattest (bzw eben deine Freundin in Fall :)).
Dass der kleine Terrier gebissen hat finde ich erstmal nicht falsch...
Stell dir vor, der kleine Terrier ist dein Hund. Den hast du nun irgendwo angebunden. Dann kommt irgendein unglaublich vermummter Mann auf deinen Hund zu und geht direkt auf ihn zu; dein Hund knurrt, der Mann ignoriert das, dein Hund beißt. Fändest du es da richtig, wenn deine Versicherung für die Verletzung des Mannes voll aufkommen müsste, obwohl ER doch auf deinen Hund zugegangen ist? :)

Aber ich an eurer Stelle würde entweder einfach zahlen oder mir einen guten Rechtsanwalt suchen, dem ihr den Fall vorlegen könnt. Dennoch liegt selbst dann das Urteil beim jeweiligen Richter, falls ihr bis vor's Gericht gehen wollt...
 

KON

Berliner Schnauze
Dabei
22 Mrz 2011
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#6
Auch wenn dein Hund in dem Moment "nichts" gemacht hat, ist allein der Fakt, dass deiner fliehen könnte und der andere nicht, für Hunde Grund genug, gleich in die Vollen zu gehen. Das ist aber hinlänglich bekannt und wird dementsprechend auch berücksichtigt bei solchen Fällen. Daher sollte das ein Lehrgeld sein - sei froh, dass es "nur" so weit gekommen ist. Hab da schon ganz andere Stories gehört, inklusive Terriern, denen der Kiefer aufgezwungen werden musste, weil sie so in Rage waren und nicht mehr losgelassen haben.
 
Dabei
2 Sep 2011
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#7
Also wäre ich die Terrierbesitzerin, würde ich gar nichts bezahlen wollen, denn der Hund war ja an der Leine und deiner ist auf den Hund zugegangen. Und da deiner "nur" Zähne gezeigt hat, hat sich der Terrier natürlich bedroht gefühlt.

Ich persönlich nehme meine Hunde IMMER an die Leine, wenn mir angeleinte Hunde entgegen kommen auch wenn wir den Hund kennen! Andersrum mag ich es nämlich auch nicht, wenn ich meine angeleint habe und es stürmt ein Hund auf uns zu.
 
Dabei
18 Mrz 2012
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#8
Ich würde an Stelle der Frau auch nichts bezahlen, die Versicherung hat für meine Begriffe absolut Recht: Der andere Hund war an der Leine, da lässt man seinen unangeleinten Hund nicht hinlaufen, fertig. Das sollte man als Hundehalter aber auch wissen. Zum Einen gibt es an der Leine eher solche Probleme, außerdem haben die meisten Halter ja einen Grund, warum sie den Hund an der Leine haben. Ich finde, ihr seid das im Grunde alleine schuld und habt Glück, dass die Versicherung die Hälfte zahlt. Was sollen denn sonst Menschen machen, deren Hund bekannterweise so auf andere reagiert? Da haben die den schon an der Leine, aber andere sind so gedankenlos und lassen ihren hin, sollen die dann jedes Mal zahlen müssen für das Fehlverhalten anderer?
 
Dabei
22 Mai 2014
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#10
Guten Tag,

bedauerlicher Weise ist die Versicherung im Recht. Der Hunde war nicht an der Leine. Damit ist der Tatbestand der Teilschuld zu 100 Prozent erfüllt. Keiner der Hunde hatte eine Maulkorb.....ich denke, der Geschädigte ist mit 50 Prozent Beteiligung sehr gut bedient. In machen Fällen kann auch die Versicherung auch die Leistung komplett ablehnen.
 

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