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Maulkorbpflicht in Österreich?

Dabei
9 Apr 2014
Beiträge
266
#1
Hallo, liebe Foris aus Österreich!
Wir verbringen unseren Sommerurlaub liebend gerne im schönen Kärnten:cool:. Vor vielen Jahren wurden wir auf unserem Campingplatz daraufhingewiesen, dass es in Kärnten oder sogar im gesamten Österreich Pflicht ist, einen Maulkorb dabeizuhaben und ihn auf Verlangen der Polizei anzulegen (hihi, dem Hund natürlich und nicht der Polizei:rolleyes:).

Meine Frage: War oder ist das überhaupt wirklich so? Ich kann im Netz nichts genaues dazu finden und würde mich freuen, wenn sich da jemand von Euch auskennt;). Es ist echt nervig, diesen blöden Maulkorb auf jedem Spaziergang an der Hose baumeln zu haben:(.

Danke schonmal und LG an unsere 2. Heimat,
Ilona
 

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Dabei
30 Sep 2012
Beiträge
1.538
#2
Also wie es in Kärnten genau ist weiß ich nicht aber in Wien ist es so, dass du den Hund entweder an der Leine oder mit Beißkorb führen musst. In den Öffis hast du Leinen und Beißkorbpflicht. Ich mache auch des öfteren Urlaub in Kärnten und hatte noch nie einen Maulkorb mit.
 
Dabei
31 Okt 2012
Beiträge
2.198
#3
Ja, in Österreich ist das nicht so einfach ;) Da gibt es je Bundesland ganz unterschiedliche Gesetze.

Doch hier findest Du die gesetzliche Antwort für Kärnten:
Quelle: Landesrecht Kärnten
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000064

§ 8

(1) An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

(2) Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

Also ja, rein rechtlich musst Du Leine ODER Maulkorb verwenden. Letzendlich geht es darum das der Hund ordentlich gesichert ist und das finde ich auch o.k. :)

Wie Katja sagt, in öffentlichen Verkehrsmittel herrscht Maulkorbpflicht - ansonsten kommt es viel auf den Hund drauf an. Wenn der tiefenentspannt neben Frauchen hertrottet wird kein Mensch was sagen, wenn der Hund allerdings gerne mal andere Hunde, andere Menschen etc. anbellt / anknurrt und nach vorne geht - dann sollte man den Maulkorb an Orten mit vielen Menschen auf alle Fälle mitführen und - meiner Meinung nach - auch benutzen!

Ansonsten reicht ja offensichtlich die Leine :)
 
Dabei
9 Apr 2014
Beiträge
266
#4
Vielen Dank Yuki und Katja,
der Paragraph ist da ja wirklich recht deutlich, also bleibt der Maulkorb weiterhin an der Hose baumeln. An vielen Orten, wo viel los ist und wir auch mal abgelenkt sein könnten, machen wir den eh um, da Miro ja so seine Schwierigkeiten hat... Aber ich dachte halt, bei so normalen Spaziergängen könnten das blöde Ding auch mal im Wohnwagen bleiben. Aber bevor wirklich mal ´ne Anzeige kommt - ne, dass will man da ja auch nicht.

LG, Ilona
 

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