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Was ist ein öffentlicher Gehweg?

Dabei
3 Jan 2013
Beiträge
1.124
#1
Hallo,

vielleicht ist hier Jemand, der schon mal mit diesen "Problem" konfrontiert wurde.

Ich bin nahe unserer Gemeine auf einem asphaltierten Weg (außerhalb der Ortschaft, aber nicht weit weg) mit den Hunden gelaufen, da rechts und links Feld/Wiese sind die Hunde frei gelaufen. Ein Jogger kam uns entgegen und ich setzte meine Hunde neben mir ab. Oft bekomme ich dafür ein Lächeln. Diesmal aber einen grimmigen "Anpfiff" ... hier ist Leinenpflicht....
Ich habe jetzt in der Hundeverordnung der Gemeinde gelesen, dass auf öffentlichen Gehwegen Leinenpflicht herrscht.
Für mich, und auch bei Google finde ich eigentlich nur, dass öffentliche Gehwege Bürgersteige sind. So hatte ich das bisher auch gesehen. Für mich war das ein asphaltierter Feldweg. Bevor ich jetzt bei der Gemeinde nachfrage und schlafende Hunde wecke wollte ich mal fragen, ob hier Jemand vielleicht Erfahrung oder sogar eine genaue Definition von "öffentlichen Gehwegen" ist.

Liebe Grüße
 

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Dabei
6 Feb 2023
Beiträge
604
#2
Moin Baroni,

außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist es ein Feldweg. Ende Glände. In Bayern gibt es keine generelle Leinenpflicht, es sei denn die Gemeinde hat etwas anderes bestimmt. Bist also einenm "Homos sapiens Subspezies hundehasserie" begegnet. Bürgersteig kann ein öffentlicher Gehweg ein, muss es aber nicht, denn dieser kann auch in Privatbesitz sein, aber nach Ortsausgangsschild hat es sich mit öffentlichen Gehwegen. Das ist ein Feldweg... Es gibt jedoch Geminden, die eigene Süppchen kochen und das auch in Bayern. Als Beispiel sei die Gemeinde Krumennnaab geanannt, wor die Bürgermeisterin sozusagen eine "Lex Höcht" erlassen hat und Hundefreilauf auch außerhalb der Ortschft (beispielsweise auf einem Radweg-Fussweg und in einem bestimmten Wald./ Wiesengebiet) https://www.google.com/url?sa=t&sou...kQFnoECBUQAQ&usg=AOvVaw125yX90bm_tSOSin72dpuN einschränkt. Und die gilt für alle großn Hunde über 50 cm Widerristhöhe. Kann man dan diskuteren, wenn die Aussie-Hündin mit 49,5 Zentimetern frei läuft. Die Profis vom Ordnungsamt sind ja immer mit Körmaß unterwegs:) Hättest Ihr so etwas, wüsstetst Du davon, weil das ausgeschldert sein muss, da sich sonst Ortsfremde kaum regelkonform verhalten können. Also die haben eine fette Hundveerordnung in der Gemeindesatzung und überall neue Schilder stehen. Einfach bei der Gemeinde nachfragen.Hunde die unter Einwirkung des Führers stehen, außerhalb der Brut- und Seitzzeit zumal und außerhalb eines ASP- Sperrbezirkes (da wird momentan zum Teil aus guten Gründen Leinenpflicht verhängt), dürfen von der Leine. Und joggende Mitbürger sollten eigentlich froh ein, wenn die Bagage abgelegt wird und sie sicher unbehelligt passieren können.

Liebe Grüße Vom OOPS
 
Dabei
12 Jul 2016
Beiträge
131
#3
Moin Baroni,
dieses Dilemma kenne ich hier leider auch wenn ich "außerhalb" unterwegs bin.
Ich hab zwar für beide Hunde entsprechende Prüfungen und zwar für zwei Bundesländer, bin aber auch mit Halter-Hundteams unterwegs die nix dergleichen haben.
Ein öffentlicher Gehweg muss nicht zwangsläufig als Fußgängerweg ( blaues Schild mit Fußgängern) gekennzeichnet sein. Auch die bauliche Situation kann ausreichend sein. Asphaltierter Weg ( auch ohne Bordstein, auch ohne Straße), kann bereits ein öffentlicher Gehweg sein. Je nach Liegenschaftsart: öffentlicher oder privater Natur.
Dann ist das Thema Leinenpflicht ja auch eine kommunale Angelegenheit und unterscheidet sich je nachdem.
Bei uns in Hamburg herrscht z.B. grundsätzlich Leinenpflicht. Ausnahme ist ausschließlich die Prüfung zur Leinenbefreiung, bzw BH.

Nur damit darf Hund in den ausgewiesenen Freilaufflächen und auf öffentlichen Gehwegen ( auch Bürgersteige an Hauptverkehrsstraßen) unangeleint laufen.
In normalen Grünflächen, Parkanlagen besteht dennoch Leinenpflicht.
In den nördlichen Gemeinden drumrum (außerhalb HH) gilt meine andere Prüfung. Hier gibt es z.B. zwei Gemeinden, die asphaltierte Feldwege als öffentliche Fläche zur allgemeinen Nutzung ausweisen. Mit Leinenbefreiung darf Hund hier ohne Leine unterwegs sein.
Ohne Prüfung gilt die Alleinpflicht der Gemeinde.
Danach richtet sich aber niemand.
Von daher denke ich, das du dich zur Sicherheit entweder informieren oder es ignorieren musst.

Ist schon alles etwas verwirrend geregelt. Und es bräuchte es alles nicht, wenn alle etwas netter und rücksichtsvoller im Miteinander agieren.
Ein utopischer Wünschgedanke.
Aber ich kenne dein Erlebnis leider auch: ich nehme grundsätzlich Rücksicht. Die Hunde sind bei Entgegenkommenden dicht an meiner, ihnen abgewandten Seite und trotzdem wird gelegentlich gepöbelt!
Schade, das viele Menschen mit Aggressionsproblemen durch ihren Alltag wurschteln.
 
Dabei
3 Jan 2013
Beiträge
1.124
#4
Danke Euch für Eure Antworten.

Es ist wirklich verwirrend und teilweise nicht eindeutig formuliert.

Ich werde den Vorfall einfach vergessen :)
 
Dabei
12 Jul 2016
Beiträge
131
#5
Mache ich auch immer so!
Viele reagieren ja auch nett und letztlich darf man sich von gelegentlich Begegnungen mit solchen Muffelköppen nicht den Spaziergang mit den tollsten Gutelaune-Hunden verderben lassen.
 

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