Hallo Stephan,
ja da war der Vorlage-Text:
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Name
Adresse
Email
An die Stadt/Gemeinde
Straße
PLZ Stadt
Musterstadt, 30.01.2012
Widerspruch gegen die Festsetzung der Hundesteuer, Hundesteuerbescheid vom 03.01.2012, Objektnummern xxxxxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die im Bescheid festgesetzte Hundesteuer - hilfsweise gegen die ab dem heutigen Tag fällige Hundesteuer - legen wir Widerspruch ein, da die Hundesteuer gegen das Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist. Zur Begründung verweisen wir auf das beim Bundesverfassungsgericht unter Az. 1 BvR 1888/11 anhängige Verfahren.
Zugleich beantragen wir bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vorgenannten Verfahren das Ruhen unseres Widerspruchsverfahrens und erklären zugleich, dass alle zukünftig von uns geleisteten Zahlungen zur Hundesteuer unter Vorbehalt erfolgen.
Wir bitten um eine kurze Bestätigung Ihrerseits über den Eingang unseres Widerspruchs und das Ruhen des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
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Daraufhin bekamen wir promt die Antwort:
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Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
bezugnehmend auf Ihren o.g. Widerspruch, teile ich Ihnen mit, dass ein Widerspruch gegen einen Bescheid in Niedersachsen nicht möglich ist, es ist nur der Klageweg möglich.
Dies können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Hundesteuerbescheid entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. xxxxx xxxxxxx
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Ich hatte auch beim Anwalt angefragt, der den Fall in eigener Sache Vertritt und bekam folgende Antwort:
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Liebe Tierfreunde!
Herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Hundesteuer. Wir freuen uns über jeden Hinweis und natürlich auch den Zuspruch.
Allerdings hat die Anzahl der Anfragen an uns zu diesem Thema in der letzten Zeit aufgrund der Berichterstattung in den Medien so zugenommen, daß wir aus Zeitgründen einzelne Anfragen leider nicht mehr persönlich beantworten können. Die Kanzlei wird nur von mir allein als Einzelanwalt betrieben. Und der Kanzleihund „Sir Monti“ ist zwar ein pfiffiges Kerlchen und der Mittelpunkt des ganzen Verfahrens, aber er kann noch keine E-Mails lesen oder schreiben ;-) Und für das Bellen fehlen in Windows noch die entsprechenden Tasten!
Wir haben deshalb auf unserer Homepage
www.lemotions.de unter „Nachrichten“ eine Rubrik eingerichtet, auf der aktuell über das Verfahren rund um die Hundesteuer berichtet wird. Hier erfahren Sie den neuesten Stand unseres Verfahrens und auch, was sonst noch zum Thema interessant sein könnte.
Leider ist die Hundesteuer bislang von der gesamten deutschen Rechtsprechung bestätigt worden, einschließlich Ende Januar 2012 durch das Bundesverfassungsgericht, dem 300 Millionen EUR jährlicher Staatseinnahmen von 5 Millionen Hundebesitzern in Deutschland nicht wichtig genug sind, sich mit dem Thema auch nur zu befassen. Damit ist jedoch der Weg nach Straßburg frei.
Wir werden die Bundesrepublik Deutschland deshalb, soweit es die Zeit zuläßt, bis Mitte 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nach Art.34 MRK verklagen, weil nach unserer Auffassung die deutsche „Rechtslage“ und Rechtsprechung zur Hundesteuer fundamentale Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, darunter Art.8 Abs.1 (Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben), Art.13 (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates) und Art.14 (Verbot der Diskriminierung). Den jeweiligen Stand des Verfahren entnehmen Sie bitte folgendem Link:
http://www.lemotions.de/index.php?id=15&tx_ttnews[tt_news]=17&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=611c1e5da5
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Sache und nützliche Hinweise, über die wir uns auch weiterhin sehr freuen.
Freundliche Grüße
Elmar Vitt und „Sir Monti“
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Somit bleibt uns wohl nichts anderes als auf den europäischen Gerichtshof zu warten....
Und vielleicht ist ja in anderen Bundsländern, (ausser Niedersachsen) ein Widerspruch zulässig?