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Ist die Hundesteuer verfassungswidrig?

Dabei
19 Aug 2011
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#2
Hallo Ramona,

sehr interessanter Link, kann es mir zwar nicht vorstellen, dass sie abgeschafft wird, aber wer weiss.
Bei uns haben sie, sie jetzt auch erhöht, von 34 auf 60 fand den Sprung ganz schön heftig.
 
Dabei
27 Sep 2011
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#3
Huhu Sonja,

ich weiß auch nicht so recht, was ich davon halten soll...

Bei uns gab es zum Glück aber keine Erhöhung,
wobei wir hier mit 48 € im Jahr auch nicht wirklich ausgebeutet werden.
In der Stadt (z.B. Bremen) ist es bedeutend teurer!

Ist denn eine Erhöhung um fast 50% überhaupt rechtens??? Ist ja echt krass.
 
Dabei
21 Dez 2007
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#4
Wir zahlen 78€ für den zweiten Hund zahlen wir 90€

ich finde es eine frechheit die Stadt zock nur Geld machen tut die für die Tiere nichts.
 
Dabei
26 Mrz 2011
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#5
Leute, jammert nicht rum, in Dortmund sind es 136€.
So ein Dreck wofür eigentlich, weit und breit kein Hundeplatz und wenn ich Tony ohne Leine rumlaufen lasse steht irgendwo das Ordnungsamt und will 60€ haben.
 
Dabei
19 Aug 2011
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#6
@Ramona:

keine Ahnung ob das rechtens ist, da es ja noch nicht einmal angekündigt worden ist, dass sie erhöht werden soll.
Aber was ich auch nicht verstehe, der 1. wird erhöht und der 2. nicht, aber lieber nicht nachfragen, nachher erhöhen sie den zweiten auch noch.
 
Dabei
13 Okt 2011
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#7
Schon interessant der Bericht :) mal schauen ob man von diesen Vorhaben nochmal was hört.

In Köln zahle ich 156,00 € pro Jahr an Hundesteuer, aber hier gibt es wenigestens schöne Hundewiesen und Gebiete (teilweise sogar mit Kotbeutelspender) in denen Hunde frei laufen dürfen :).
 
Dabei
9 Dez 2011
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#8
Wir bezahlen pro Jahr 44 € für einen für jeden weiteren glaub 72€ so genau weiß ich das grad garnich!
Ich finde die H-Steuer genauso sinnlos,ich muss die Kottüten selber kaufen,muss die Beutel in Mülleimer werfen auf Spielplätzen weil nirgends ein Eimer oder so nen Kotbeutelständer ist!Keine eingezäunten Hundewiesen,wo man Trainieren könnte etc.
 
Dabei
8 Nov 2011
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#9
Wenn bei uns ein Hund die Begleithundeprüfung bestanden hat, brauchen die Besitzer nur die Hälfte der Steuer bezahlen. Ist das bei euch auch so? Find ich gut.
 
Dabei
4 Nov 2011
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#12
Puhhhhh!!! 360Euro???? Kann sentaisa nur zustimmen. Wir zahlen 44 Euro im Jahr.

LG Anne mit Emely
 
Dabei
4 Nov 2011
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#14
Warum gibt es in den Städten so eine Spanne darin?
Oder wird das Geld für die Hunde eingesetzt?

LG Anne mit Emely
 
Dabei
5 Okt 2011
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#15
Im Raum Darmstadt bekommt man die Hundesteuer nach bestandener BH für zwei Jahre komplett erlassen. Dass kann man dann alle zwei Jahre wiederholen und ist nach 7 mal auf Dauer befreit. Übrigens die Steuer ist bei uns 66 €.
 
Dabei
21 Feb 2011
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#16
Warum gibt es in den Städten so eine Spanne darin?
Oder wird das Geld für die Hunde eingesetzt?

LG Anne mit Emely
Nein, das Geld wird nicht für Hunde eingesetzt....die Steuer ist nicht Zweckgebunden.
Jede Stadt, bzw Gemeinde kann die Höhe der Hundesteuer selbst bestimmen, deshalb die großen Unterschiede.
 

*Loki*

Lokimotive
Dabei
16 Mai 2011
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#17
Im Raum Darmstadt bekommt man die Hundesteuer nach bestandener BH für zwei Jahre komplett erlassen. Dass kann man dann alle zwei Jahre wiederholen und ist nach 7 mal auf Dauer befreit. Übrigens die Steuer ist bei uns 66 €.
Ernsthaft??? Find ich ne nette Lösung (obwohl die BH ja nicht wirklich ein Hinweis auf gut erzogenen Hund ist, den Hundeführerschein fänd ich dafür besser)! WIR MÜSSEN NACH DARMSTADT ZIEHEN! :)
 
Dabei
9 Dez 2010
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#18
Wir zahlen 96 für den ersten und 108 für den zweiten Hund.
Die Hundesteuer ist meiner Meinung nach eine willkürliche als auch diskriminierende Steuer. Sie ist willkürlich, da die Höhe der Steuer nicht begründet werden muss; sie wird nur festgelegt. Diskriminierend ist sie weil nur Hundehalter und nicht andere Haustierbesitzer davon betroffen sind. Hier nur eine Überlegung: Durch die Zahlung der Steuer gibt es auch nicht weniger Leute, welche die Hundehaufen nicht wegmachen, vielleicht gibt es dadurch ja sogar mehr? Ich will mal so in den Raum stellen, dass der ein oder andere faule Hundebesitzer sich denkt: "Ich zahle doch meine Steuer, dafür kann die Gemeinde/Stadt auch meine Hundehaufen wegmachen."
Also ich bin es satt die Steuer zu bezahlen und habe dieses Jahr Einspruch eingelegt, nachdem ich auf der Dackel-HP http://www.dachshundklub.de/dwh/hundesteuer gelesen habe, dass eine Klage beim Verfassungsgericht läuft. Weiter habe ich woanders gelesen, dass diese Klage wenn zurückgewiesen, beim europäischen Gerichtshof landen wird. Dort hat sie sehr gute Chancen durchzukommen, denn die meisten europäischen Länder haben die Hundesteuer schon längst abgeschafft.
Wichtig ist es, jetzt Einspruch einzulegen, und unter Vorbehalt zu zahlen, denn es wird wahrscheinlich sonst nicht möglich sein, die Hundesteuer zurückzubekommen, falls das Urteil für Hundebesitzer positiv ausfällt.
 
Dabei
21 Feb 2011
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#19
Vielen Dank für den interessanten Link. Werde gleich mal meinen Bescheid rausholen und nach den Fristen schauen. Ausserdem werde ich es hier mal weiterverbreiten.
Muss man den Widerspruch als Brief schicken oder reicht eine Mail?
 
Dabei
9 Dez 2010
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#20
Ich habe einen Brief geschrieben, da bin ich auf der sichereren Seite, dass das Schreiben akzeptiert wird.
 
Dabei
6 Okt 2011
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#21
Hallo zusammen, habe gerad die 108 € Abbuchung auf meinem Konto gesehen und da kam mir dieses Thema wieder in den Kopf. Den Link habe ich gefunden, aber ich war der Meinung, dass es dort irgendwo auch noch einen Vordruck, oder vorgefertigten Text gab, irre ich mich, oder bin ich einfach nur Blind ??

Grüße
Stephan
 
Dabei
7 Feb 2012
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#22
Wow wenn ich das so lese, fallen mir die Glubscher raus. Wir zahlen pro Hund 30Euro. Für Sali zahlen wir nix, weil sie geprüfter Rettungshund ist. Für Aimen zahlen wir möglicherweise auch bald nichts mehr, weil er dieses Jahr geprüft werden soll.

Grüße Vanessa mit Sali und Aimen
 
Dabei
9 Dez 2010
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#23
Hallo Stephan,
ja da war der Vorlage-Text:

__________________________________
Name
Adresse
Email



An die Stadt/Gemeinde
Straße
PLZ Stadt


Musterstadt, 30.01.2012


Widerspruch gegen die Festsetzung der Hundesteuer, Hundesteuerbescheid vom 03.01.2012, Objektnummern xxxxxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die im Bescheid festgesetzte Hundesteuer - hilfsweise gegen die ab dem heutigen Tag fällige Hundesteuer - legen wir Widerspruch ein, da die Hundesteuer gegen das Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist. Zur Begründung verweisen wir auf das beim Bundesverfassungsgericht unter Az. 1 BvR 1888/11 anhängige Verfahren.
Zugleich beantragen wir bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vorgenannten Verfahren das Ruhen unseres Widerspruchsverfahrens und erklären zugleich, dass alle zukünftig von uns geleisteten Zahlungen zur Hundesteuer unter Vorbehalt erfolgen.
Wir bitten um eine kurze Bestätigung Ihrerseits über den Eingang unseres Widerspruchs und das Ruhen des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx
__________________________________

Daraufhin bekamen wir promt die Antwort:
__________________________________
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

bezugnehmend auf Ihren o.g. Widerspruch, teile ich Ihnen mit, dass ein Widerspruch gegen einen Bescheid in Niedersachsen nicht möglich ist, es ist nur der Klageweg möglich.
Dies können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Hundesteuerbescheid entnehmen.



Mit freundlichen Grüßen
i.A. xxxxx xxxxxxx
_________________________________

Ich hatte auch beim Anwalt angefragt, der den Fall in eigener Sache Vertritt und bekam folgende Antwort:


_________________________________
Liebe Tierfreunde!

Herzlichen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Hundesteuer. Wir freuen uns über jeden Hinweis und natürlich auch den Zuspruch.

Allerdings hat die Anzahl der Anfragen an uns zu diesem Thema in der letzten Zeit aufgrund der Berichterstattung in den Medien so zugenommen, daß wir aus Zeitgründen einzelne Anfragen leider nicht mehr persönlich beantworten können. Die Kanzlei wird nur von mir allein als Einzelanwalt betrieben. Und der Kanzleihund „Sir Monti“ ist zwar ein pfiffiges Kerlchen und der Mittelpunkt des ganzen Verfahrens, aber er kann noch keine E-Mails lesen oder schreiben ;-) Und für das Bellen fehlen in Windows noch die entsprechenden Tasten!


Wir haben deshalb auf unserer Homepage www.lemotions.de unter „Nachrichten“ eine Rubrik eingerichtet, auf der aktuell über das Verfahren rund um die Hundesteuer berichtet wird. Hier erfahren Sie den neuesten Stand unseres Verfahrens und auch, was sonst noch zum Thema interessant sein könnte.


Leider ist die Hundesteuer bislang von der gesamten deutschen Rechtsprechung bestätigt worden, einschließlich Ende Januar 2012 durch das Bundesverfassungsgericht, dem 300 Millionen EUR jährlicher Staatseinnahmen von 5 Millionen Hundebesitzern in Deutschland nicht wichtig genug sind, sich mit dem Thema auch nur zu befassen. Damit ist jedoch der Weg nach Straßburg frei.

Wir werden die Bundesrepublik Deutschland deshalb, soweit es die Zeit zuläßt, bis Mitte 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nach Art.34 MRK verklagen, weil nach unserer Auffassung die deutsche „Rechtslage“ und Rechtsprechung zur Hundesteuer fundamentale Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, darunter Art.8 Abs.1 (Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben), Art.13 (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates) und Art.14 (Verbot der Diskriminierung). Den jeweiligen Stand des Verfahren entnehmen Sie bitte folgendem Link:


http://www.lemotions.de/index.php?id=15&tx_ttnews[tt_news]=17&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=611c1e5da5

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Sache und nützliche Hinweise, über die wir uns auch weiterhin sehr freuen.

Freundliche Grüße
Elmar Vitt und „Sir Monti“

___________________________


Somit bleibt uns wohl nichts anderes als auf den europäischen Gerichtshof zu warten....
Und vielleicht ist ja in anderen Bundsländern, (ausser Niedersachsen) ein Widerspruch zulässig?
 
Dabei
19 Aug 2011
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#24
Habe gerade gelesen, dass sie schon wieder erhöhen, auf 78 für den ersten und 102 für den zweiten.
Die haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. :mad:
 
Dabei
30 Dez 2011
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#25
Wir zahlen hier 120€ und bekommen nach der Begleithundprüfung gar nix erlassen :-(
Hoffen wir mal auf den europäischen Gerichtshof!
 
Dabei
4 Mrz 2012
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#27
Wichtig ist es, jetzt Einspruch einzulegen, und unter Vorbehalt zu zahlen, denn es wird wahrscheinlich sonst nicht möglich sein, die Hundesteuer zurückzubekommen, falls das Urteil für Hundebesitzer positiv ausfällt.
"Unter Vorbehalt zahlen"? Wie geht denn das? Soll man da einmalig einen Brief ans Amt schreiben, dass jegliche Zahlungen unter Vorbehalt stattfinden? Und wie formuliert man sowas? :O
 
Dabei
21 Feb 2011
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#28
Unter Vorbehalt zahlen kannst du nur, wenn du Einspruch eingelegt hast. Wie man das macht und formuliert findest du in Post 23. ;)
 
Dabei
6 Okt 2011
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#29
So wie es beschrieben ist habe ich es gemacht. Funktioniert bei uns, oder gnerell nicht. Ich wurde vom Amt in Bad Rappenau auf die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheids aufmerksam gemacht. Demnach ist diese Vorgehensweise hier nicht möglich.

Gruß
Stephan
 
Dabei
12 Dez 2011
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#30
Also, ich wohn auch in Köln und zahl 156 Euro, was ich schon echt viel finde. hab das meiste aus dem thread jetzt auch nur überflogen. Ich hab früher auch gedacht, von der hundesteuer würde dann - auch wenn nicht zweckgebunden - wenigstens ein teil mal für etwas wie hundewiesen, scheißplätze (in spanien gibt's die überall, toll!) usw. ausgegeben.

jetzt hab ich aber gelernt, dass die hundesteuer eine so genannte luxussteuer wäre. das heißt, man muss was zahlen, weil man sich den "luxus" leisten kann, einen hund zu halten. oder ganz einfach: die hundesteuer so teuer machen, dass man bloß nicht auf die idee kommt, noch einen zu halten, der die stadt zu scheißen könnte... *grrr* da könnte ich manchmal wahnsinnig werden!
 

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