Keine Antwort vom Eigentümer zur Hundehaltung

Dabei
4 Sep 2017
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#1
Hallo zusammen,

ich bin langsam ein wenig verzweifelt und weiß nicht genau wie ich mit der aktuellen Situation umgehen soll.
Anfang des Jahres, als feststand, dass ein kleiner Welpe einzieht, habe ich eine Anfrage an meine Hausverwaltung geschrieben. Habe höflich um Erlaubnis gebeten einen Hund halten zu dürfen.
Im Mietvertrag steht drin: "nur nach vorheriger Absprache".
Nach 2 Woche ohne Antwort fragte ich erneut per Mail nach. Daraufhin kam die Antwort, dass sie (die Hausverwaltung) sich sofort melden würden, wenn sie etwas Neues erfahren.
Heute, nochmal 2 Wochen später, habe ich angerufen, weil ich echt die Schnauze voll hatte auf ein Ja oder Nein zu warten.
Da wurde mir nur mitgeteilt, dass die Eigentümerin sich noch nicht gemeldet hätte, auch auf 2maliges schriftliches Nachfragen. Die Email hätte sie wohn gelesen, da es eine Lesebestätigung gab. Aber sie könnten die Frau ja nicht zwingen zu antworten. Auf meine Nachfrage ob man denn nicht mal anrufen konnte, hieß es nur dass das Telefon aus wäre, da die Frau oft im Ausland wäre.
Also scheint mir jetzt nichts anderes übrig zu bleiben, als zu warten. Das Problem. Ich hab den Vertrag für den Welpen hier und kann ihn nicht unterschreiben. Eigentlich sollte die Kleine in 2 Wochen einziehen..
Wie kann ich da denn nun vorgehen? Zählt so etwas unter Stillschweigende Zustimmung?
Ich hoffe, dass ihr vllt ein paar Ideen habt.

LG Friedi
 
Dabei
12 Nov 2015
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#2
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Lass es ! Kaufe keinen Welpen ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung. Wir hatten die Zustimmung UND haben im Haus, 6 Parteien, alle gefragt, ob sie mit einem Hund einverstanden sind. Ich will jetzt nicht ewig ausholen, aber das Ende vom Lied ist, dass wir ausziehen mussten, weil sich die direkten Nachbarn, die als erstes gefragt wurden (!!!) vom Hund gestört gefühlt haben. Sie hätten Angst um ihre Kinder (10 & 14), wenn ein „so großer“ Hund neben ihnen wohnt. Das ging richtig heftig zur Sache bei einer der Eigentümerversammlungen, weil unser Wohnungseigentümer prinzipiell nix gegen Hunde hatte und alle Mieter dafür, die meisten Eigentümer (Nachbarn waren die einzigen Eigentümer, die auch im Haus gewohnt haben) aber gegen den „gefährlichen“ Hund waren.
Wir haben also eine Frist von einem Jahr bekommen, in der wir ausziehen oder den Hund abschaffen mussten.

Wir haben dann etwas eigenes mit großem Garten gekauft, also im Nachhinein alles super. Aber das war sehr hart. Ich war zu dem Zeitpunkt schwanger, mein Sohn gerade 2 Jahre alt, der Hund 6 Monate... wir zogen dann 3 Wochen nach Geburt / 6 Monate später um.


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FrauRossi

Moderator
Dabei
26 Mai 2015
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2.974
#3
Keine Antwort ist auch eine Antwort, aber in diesem Fall ganz sicher keine stillschweigende Zustimmung. Du wirst auf eine Antwort warten müssen und sich auch darauf einstellen dass sie die Zustimmung verweigert. Einfach einen Hund anschaffen kann zu sehr viel Ärger führen. Ich würde es lassen. Du kannst ja versuchen nochmal zu schreiben, dass du einen Welpen von einem tollen Züchter in Aussicht hast, du den Vertrag aber unterzeichnen musst, dies aber erst kannst wenn du eine Antwort bekommen hast.
 

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