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verunsichert -> Maulkorbpflicht

Pit

Aussie- und Pferdefan
Dabei
3 Jan 2011
Beiträge
23
#1
Hallo zusammen,

mittlerweile bin ich echt verunsichert, denn es heisst in den gesetzen NRW, dass bei der 20/40 Regelung die Maulkorbpflicht besteht udn erst ab 15 Monaten eine Prüfung zur dauerhaften Befreiung möglich ist.
nun ist mein Joe zwar "erst" 16 kg (gestern gewogen) aber bereits 43cm Stockmass.
Damit fällt er jetzt schon unter die 20/40er.
Muss ich dem kleinen Racker jetzt etwa einen Maulkorb anziehen??? :confused::mad:
er ist doch heute erst 19 Wochen alt. Ich habe bei uns in der Stadt noch keinen (!) großen Hund mit mit so einer Maulsperre gesehen. Die finde ich schlimmer als den Sperriemen beim Pferd (den lass ich bei meine Reitbeteiligung weg oder schnalle ihn seeehr locker).
OK, Joe nimmt alles in die Schnüss, was er kriegen kann und jetzt wo der Schnee weg ist wird es garantiert wieder schlimmer, aber sol kein Grund sein.

wer kann mir hier genaue Auskunft geben?
 

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Dabei
12 Sep 2010
Beiträge
88
#2
Hallo Pit.
In NRW gilt Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde,also Hunde die wirklich gefährlich sind und sogenante "Kampfhunde".
Für einen "normalen" 20/40ger Hund (gilt auch für Welpen,der erst ausgewachsen so hoch/schwer ist)müßt du
Hund beim Ordnungsamt anmelden
Haftpflichtversicherung haben
Hund muß Gekennzeichnet sein(Chip,Tätowierung)
du als Halter brauchst einen Sachkundenachweis für/über Hunde

Du solltest als Hundehalter in NRW das Landeshundegesetz kennen,findest du auf www.umwelt.nrw.de ,bei nicht beachtung kann es teuer werden.
 
Dabei
28 Okt 2010
Beiträge
68
#4
hallo
was ich weiß,brauchst du erst den nachweiß wenn es dein 1 hund ist
kannst du nachweisen das du aber schon mal 1 hund gehabt hast, brauchst du den nicht dieses darf aber nicht länger her sein als 5 jahre sollte es 1 jahr länger(6)j her sein mußt du den nachweiß erbringen
haftpllicht und anmeldung beim O.A. muß leider sein
l.g.blue merle
 
Dabei
12 Sep 2010
Beiträge
88
#5
Hallo
Ja,da hast du Recht,wenn du schon mal einen großen Hund gehabt hast und kein Schaden vorliegt wird dir die Sachkunde bescheinigt und somit hast du den Sachkundenachweis.
 
Dabei
28 Okt 2010
Beiträge
68
#6
hi
die größe des hundes spielt keine rolle was ich weiß,solange es kein kampfhund ist o.ä.
der sachkundenachweiß entfällt wenn du es nachweisen kannst wie evtl der hundesteuer/vers etc
hund an der leine muß sein

hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen l.g blue merle
 

Pit

Aussie- und Pferdefan
Dabei
3 Jan 2011
Beiträge
23
#7
Nachweise, HP etc.

Hi,
Haftpflicht (incl. Beschädigung von gemieteten Dingen, z.B. Wohnung), Sachkundenachweis etc. ist alles natürlich vorhanden. Mir ging es nur um das eine Thema, da sich hier das von mir gelesene Zitat des Gesetzes nicht so ausdrückt, dass ich es richtig verstanden hätte.
§5 des gesetzes regelt es allerdingss klar und deutlich. Danke für den Link, jetzt habe ich es klar und deutlich. Alle anderen relevanten themen sind schon klar.
 
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