Das so ein schwachsinniger Gemeindebeschluss von einem Verwaltungsgerichturteil positiv bestätigt wird macht sprachlos.
Erwarten diese gescheiten Köpfe eine rücksichtsvolle Reaktion der Wölfe: Inder Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie in der guten deutschen Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr, ist ein Näherkommen an Weidetiere oder gar das Behagen Selbiger tunlichst zu unterlassen, da es dem notwendig gewordenen Gegenspieler HSH untersagt ist seinen Job in dieser Zeit auszuüben?
Erwarten diese gescheiten Köpfe eine rücksichtsvolle Reaktion der Wölfe: Inder Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie in der guten deutschen Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr, ist ein Näherkommen an Weidetiere oder gar das Behagen Selbiger tunlichst zu unterlassen, da es dem notwendig gewordenen Gegenspieler HSH untersagt ist seinen Job in dieser Zeit auszuüben?
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