Also das ist rein rechtlich so eine Grauzone. Privat darf man sich auch geschützte Gebrauchsmuster nachbauen, auch mal wem aus dem Freundeskreis erklären wie man das macht, ist o.k. (siehe unten) ABER ich finde ein Forum ist schon nicht mehr privat, sondern sehr öffentlich - auch wenn es hier sehr freundschaftlich ist, es ist nun mal öffentlich einsehbar. Ganz schnell finden sich dann nämlich kommerzielle Nachahmer die die Anleitungen aus dem Internet hernehmen um billige Kopien zu erstellen und das ist zu Recht verboten. Also der Fairness halber schon finde ich Anleitungen für JEDEN zugänglich zu verbreiten nicht gut!
Hin und wieder ein privat nachgemachtes zu verschenken ist durchaus in einem FAIREN Rahmen erlaubt. Die Rechteinhaberin schreibt ja selber auf der Seite dass
kommerzielle Nachahmer bitte gemeldet werden sollten - so wie eben auch rechtlich geregelt ist.
Insofern sind private Nachahmungen erlaubt und damit auch die Bilder davon. Doch ich bin jetzt kein Rechtsexperte, nur dass was ich Rahmen als Fotografin wissen muss. Ich wäre als Verantwortliche im Forum auch immer super vorsichtig
Und hier noch für alle die es interessiert:
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster gewährt Rechte zum Benutzen und zum Untersagen. Geschützt ist insbesondere das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr oder der Gebrauch eines Erzeugnisses, welches das Geschmacksmuster beinhaltet oder bei dem es verwendet wird. Untersagt werden kann grundsätzlich jede dieser geschützten Handlungen, sofern dies nicht durch den Rechtsinhaber gestattet wurde,
§ 38
Geschmacksmustergesetz (GeschmMG).
Ausnahmen hiervon gewährt § 40
GeschmMG insbesondere für im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommene Handlungen, für Handlungen zu Versuchszwecken und für Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre mit Angabe der Quelle und in einem fairen, nicht beeinträchtigenden Umfang.