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Hundehaltung in Niedersachsen

Dabei
23 Nov 2011
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#1
Hallo zusammen,

Ich hätte da mal wieder eine Frage.:p
Und zwar haben sich die Auflagen zur Hundehaltung in Niedersachsen ja geändert. Ich hatte das voll kommen vergessen, bis mich eine Freundin danach fragte, die sich eigentlich einen Hund zulegen wollte.

Laut der neuen Auflagen muss man ja den Hundeführerschein machen und eine Hundeschule besuchen. Außer man kann 2 Jahre unauffällige Hundehaltung nachweisen.

Mich würde es mal interessieren, was auf Euch diesbezüglich zu gekommen ist.
Habt ihr ein Schreiben oder ähnlichem erhalten? Oder wurdet ihr bei der Steueranmeldung darauf angesprochen? Oder, oder, oder?! :eek:

Wie ich noch in Niedersachsen gewohnt habe, hatte ich 2 Jahre Hundehaltung bei der Stadt gemeldet gehabt. Nun frage ich mich, ob ich zb darunter fallen würde, diesen Auflagen nachzukommen, weil ich wieder nach Niedersachsen ziehe bzw. wenn ich Hundehaltung wieder melden würde. Bis lang konnte mir das keiner wirklich beantworten.

Und was mich noch interessieren würde ist, wie ihr das findet?

Freu mich schon auf eure Antworten.
 

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Dabei
8 Dez 2011
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#2
bin leider nicht aus Niedersachsen - kann daher nichts zu den neuen Auflagen beitragen. Wollte nur mal was allgemein zur Nachweispflicht sagen:

Ich fände es schon besser, wenn gerade Neulinge in der Hundehaltung eine Art Hundeführerschein machen müssten - und zwar bevor sie einen Hund holen. Dies wüde vielleicht manchen Spontankäufer daran erinnern, das er für seinen Begleiter unter Umständen 16 Jahre und mehr verantwortlich ist. Dazu kommt, dass dann viele mit Grundwissen über Haltung, Fütterung, Kosten und Pflege versorgt werden könnten. Somit könnte eventuell manches Hundeleid vermieden werden.
Wir selbst haben damals, als das mit den sogenannten Listenhunden aufkam auch gleich mit unserer damaligen Schäferhundmischlichlingsdame (war Rotweiler mit drin) einen Hundeführerschein abgelegt, um allen aus den Weg zu gehen.
FÜr mich war es sehr hilfreich, da ich dort noch mehr über das Wesen des Hundes erfahren habe und viele Tricks und Tips für die Erziehung und das Verhalten meines Hundes unter vielen Menschen gelernt habe.

Ines + Dexter
 

Marie

Gesperrt/Gelöscht
Dabei
2 Dez 2011
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#3
Ups, gut, dass du das erwähnst, habe Sam noch nicht angemeldet, werde das aber schleunigst tun, nächstes Jahr sind nämlich bei mir die 7 Jahre um. Wenn es länger her ist, dass man einen Hund hatte, muss man den "Hundeführerschein" machen.

Zum Hundetraining gehe ich sowieso, erstmal Welpenschule. Morgen geht´s los und ich hoffe, die anderen kommen diesmal auch - und scheuen nicht wieder das Wetter. Ich fänds toll, wenn Sam mal Spielkameraden hätte. Und das Rumtollen in dem eingezäunten Gelände tut ihm auch gut.
 
Dabei
23 Nov 2011
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#4
Ups, gut, dass du das erwähnst, habe Sam noch nicht angemeldet, werde das aber schleunigst tun, nächstes Jahr sind nämlich bei mir die 7 Jahre um. Wenn es länger her ist, dass man einen Hund hatte, muss man den "Hundeführerschein" machen.
Moment, moment bitte - irgendwas hab ich hier verpasst.
Wie genau ist das mit diesen 7 Jahren jetzt gemeint?

Was ich vorhin vergessen habe, ist ja der Sachkundenachweis.
Was ist denn damit?

Ist echt blöd, wenn sich Auflagen ändern und man davon nichts mit bekommt. Ich steh hier fast echt doof im Wald.
 

Marie

Gesperrt/Gelöscht
Dabei
2 Dez 2011
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#5
Das Gesetz habe ich auch eben im Internet gelesen.....musste nur eingeben Hundehaltung Niedersachsen, da findest du es....

So weit ich es verstanden habe: Wenn du nachweisen kannst, dass du innerhalb der letzten 7 Jahre 2 Jahre einen Hund hattest, ohne dass er(du) auffällig geworden ist, brauchst du keinen Sachkundenachweis- ansonsten müsste ja auch jeder nachgeschult werden .....
 
Dabei
4 Nov 2011
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#6
Du kannst den Sachkundennachweis bei deinem Tierarzt machen, den bestehst du auch. Hab mich vorher auch sehr bange gemacht, finde es aber auch sehr wichtig.
Bei uns in der Stadt wird es bei Hunden mit einer Schulterhöhe von 50cm verlangt. Würde es aber gut finden, wenn es bei allen Hunden verlangt würde.

LG Anne mit Emely
 
Dabei
23 Nov 2011
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#7
Achsoooooo
Na das ist ja was ganz neues. Danke :)

Ich überleg schon die ganze Zeit, ob es nicht einfach sinnvoller ist, den Sachkundenachweis und den Hundeführerschein zu machen. Auffällig waren meine Hunde oder ich nie, aber schaden kann es ja auch nicht. Ich glaub nicht das ich durch fall, aber bedenken hab ich halt doch schon
 
Dabei
23 Nov 2011
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#8
Ich muss mir gerade wirklich ganz kräftig das lachen verkneifen.
Ich habe wegen dem Sachkundetest und dem Hundeführerschein eben ein wenig rum telefoniert.

Ich bekam über all die gleichen Reaktionen.
"Was für einen Nachweis?" - "Meinen sie den Mikrochip?" - "Ach dann meinen sie den Hundeführerschein?"
Erst das Veterinäramt aus der Gemeinde Wolfsburg konnte mich dann mal auf den neuesten Stand der dinge bringen.

Der Hundeführerschein soll erst 2013 eingeführt werden, das steht aber noch gar nicht fest und auch steht noch nicht fest, wer den alles machen muss.
Auch den Sachkundenachweis müssen nur Neuhundebesitzer machen, die noch nie einen Hund irgendwo gemeldet hatten. Pflicht ist der ansonsten nicht. Was sich seid dem 01.07.2011 geändert hat, ist das man bei der Anmeldung des Hundes nachweisen muss, das der Hund gechipt und Haftpflichtversichert ist. Mehr nicht. Ich hatte dann auch mal sporadisch nach gefragt, ob das nur für Hundebesitzer einer nicht "gefährlichen Rasse" gelten würde. Nein, es ist voll kommen egal was für einen Hund man hat, es gilt für alle.

Tjoar, irgendwie also total null und nichtig. :D
 

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