Na schön wärs-da kommste aber vor Gericht nicht mit durch-letztlich kann der Welpenkäufer mit SEINEM Hund so ziemlich das machen was er möchte.und wenn er sagt er läßt nicht röntgen versuch das mal durchzusetzen .
Hmm ich weiß nicht, gab es denn schonmal so einen Fall? Der Hund wurde ja zB unter der BEDINGUNG übergeben, dass eine Zucht nur nach Erlaubnis des Züchters erfolgen darf... die Erlaubnis kann der Züchter verwehren, bis der Hund geröntgt ist und auch nur dann geben, wenn das Ergebnis A1 lautet (so wär's in meinem Fall

). Wenn der Käufer sich nun darüber hinwegsetzt ist der Kaufvertrag doch genau genommen damit ungültig. Ich meine ja, letztlich würde das darauf hinauslaufen, dass der Züchter einen womöglich schon trächtigen hund zurücknimmt, aber wenn man das auch so im Vertrag schreibt (bei Verstoß geht der Hund an den züchter zurück), ist das doch wahrscheinlich Abschreckung genug... Ich kenne mich nun nicht SO genau aus, aber ein hund wird doch rechtlich gesehen als Sache behandelt. Wenn ich nun bspw. ein Computerprogramm verkaufe, das nur zum privaten Gebrauch kostenlos ist, dann kann ich genauso jemanden verklagen, der das Programm für kommerzielle Zwecke nutzt, weil er gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen hat. Aber wie gesagt, das ist nur meine Sicht der Dinge...
ich muss aber auch ehrlich sagen, dass ich es gut finde, von anderen (erfahrenen) züchtern Denkanstöße zu bekommen. Wie du schon sagst, man muss nicht mit jedem können, aber der Austausch ist in jedem Fall wertvoll. Ich hab auch nichts gegen den ASCA (falls das so rüberkam

), sondern bin einfach kritisch den lockeren Auflagen gegenüber. Die Aussies, die mir am besten gefallen, sind im ASCA - und dennoch finde ich den Satz "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" in dem Bereich einfach sehr treffend. Ich weiß, dass es sehr viele auch sehr verantwortungsbewusste Züchter gibt, die wahrscheinlich sogar mehr Ahnung als ein VDH-züchter haben (weil sie die Auflagen nicht vorgesetzt bekommen, sondern sich alles selbst beibringen und zum Ziel setzen), aber ich denke das Risiko eine "blöde" Verpaarung zu wählen ist bei so lockeren Auflagen schon höher, als wenn gefährliche Verpaarungen gar nicht erst erlaubt sind.